Aufgabenstellung
Vor dem Hintergrund bereits erfolgter und zukünftig verschärfter gesetzlicher Vorgaben, die Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten, wurde Fraunhofer UMSICHT von einem Handelsunternehmen beauftragt, unternehmensspezifische Schulungen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln.
Seit 2023 verpflichtet das LkSG bestimmte Unternehmen in Deutschland, in ihrer Lieferkette festgelegte, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte gerecht werden.
Lösung
Nach einer genauen Analyse des Bedarfs des Unternehmens, die insbesondere die Identifikation der Zielgruppe und der Schulungsziele umfasste, wurden in intensivem Austausch mit dem Unternehmen zwei aufeinander aufbauende E-Learning-Einheiten erstellt. In diesen Einheiten werden der aktuelle Stand der Gesetzeslage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kompakt zusammengefasst, die Relevanz für das Unternehmen aufgezeigt, die seitens des Unternehmens abgeleitete Handlungsstrategie erläutert, die konkreten Standards und Vorgaben zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts dargestellt und durch beispielhafte Berichte anderer Unternehmen veranschaulicht.
In einem Folgeprojekt wurde für das Handelsunternehmen eine E-Learning-Einheit zum Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) erstellt. Zielgruppe dieser Lehreinheit sind die Lieferanten des Unternehmens an Standorten weltweit, die im Rahmen der Schulungseinheit die erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zur Einrichtung eines eigenen Beschwerdemechanismus nach LKSG erhalten. In der Lehreinheit werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Beschwerdemechanismus nach LKSG zusammengefasst, mit praktischen Hinweisen zur konkreten Umsetzung ergänzt sowie der vom Handelsunternehmen selbst etablierte Beschwerdemechanismus vorgestellt.